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BVerwG, 11.03.1960 - IV C 95.59 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LVG Minden, 10.11.1958 - 3 KL 84/58
- BVerwG, 11.03.1960 - IV C 95.59
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 04.07.1956 - III C 36.56
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 11.03.1960 - IV C 95.59
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts müßten im Zeitpunkt der Schädigung bereits reale Grundlagen vorhanden gewesen sein, die eine beabsichtigte Verbesserung oder Änderung der bestehenden wirtschaftlichen und sozialen Lebensstellung der Klägerin hinreichend wahrscheinlich machten (vgl. Urteil vom 4. Juli 1956 - BVerwG III C 36.56 -, Buchholz 427.3, § 254 Nr. 7 LAG). - BVerwG, 18.12.1956 - IV C 242.55
Auszug aus BVerwG, 11.03.1960 - IV C 95.59
Daß die Existenz eines Arbeitnehmers durch den Sachschaden des Arbeitgebers im Sinne des Lastenausgleichsrechts nicht unmittelbar berührt wird, hat der Senat bereits mehrfach ausgesprochen, u.a. im Urteil vom 18. Dezember 1956 - BVerwG IV C 242.55 -.
- BVerwG, 05.06.1963 - V C 156.62
Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …
Besteht zwischen dem Verlust der Lebensgrundlage des Geschädigten und dem Kapitalbedarf seiner Erben kein ursächlicher Zusammenhang, so wird in aller Regel auch kein Anlaß zu einer Starthilfe vorliegen (vgl. hierzu Urteil vom 11. März 1960 - BVerwG IV C 95.59 - [RLA 1960, 207 = ZLA 1960, 203 = Buchholz, BVerwG, 427.3, § 254 LAG Nr. 62]).